CityCosy-Strasbourg
Alle Unterkünfte anzeigen
CityCosy-Strasbourg
Illustration zum CityCosy-Steuerleitfaden: Wie Airbnb- und Booking-Vermieter ihre Einkünfte 2025 in Strasbourg richtig in Frankreich deklarieren

🇩🇪 Airbnb-Einnahmen 2025 in Frankreich angeben – Der CityCosy-Leitfaden


Vermieten Sie Ihre Unterkunft über Airbnb, Booking oder Abritel in Frankreich?

Dann müssen Sie Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2024 im Jahr 2025 ordnungsgemäß angeben. Aber keine Sorge – CityCosy-Strasbourg erklärt Ihnen ganz einfach, was zu tun ist – egal ob Sie gelegentlich oder ganzjährig vermieten. 👇 Folgen Sie unserem interaktiven Leitfaden, um zu verstehen, welche Regelung auf Sie zutrifft.

Müssen Sie Ihre Airbnb-Einnahmen angeben?

1️⃣ Haben Sie 2024 Einnahmen über Airbnb oder Booking erzielt?

2️⃣ Waren Sie 2024 in Frankreich steuerlich ansässig?

3️⃣ Wie hoch waren Ihre Einnahmen aus der Vermietung?

✅ Sie sind LMNP (nicht-gewerblicher Vermieter)

  • Standard: Micro-BIC-Regelung
  • Pauschale: 50 % wenn nicht klassifiziert
  • Pauschale: 71 % wenn als "meublé de tourisme" klassifiziert
  • Obergrenze: 77.700 €

📊 Ihre Airbnb-Einnahmen liegen über 23.000 €

Stellen diese auch mehr als 50 % Ihres Gesamteinkommens dar?

🔍 Wahl der Steuerregelung:

  • Micro-BIC: einfach, pauschaler Abzug
  • Reelles Regime: Abzug tatsächlicher Kosten (Kredit, Reinigung, Verwaltung...)

💼 Sie sind LMP (gewerblicher Vermieter)

  • Reelles Regime obligatorisch
  • Sozialabgaben verpflichtend
  • Gewerblicher Veräußerungsgewinn bei Verkauf

📄 Micro-BIC-Erklärung:

  • Formular: 2042-C-PRO
  • Felder: 5ND / 5OD / 5PD

📄 Reelles Regime:

  • Formulare: 2031 + 2042-C-PRO
  • Feld: 5NA

✅ Zusammenfassung:

  • Formulare: 2042 + 2042-C-PRO
  • Felder je nach Regime:
    • Micro-BIC: 5ND / 5OD / 5PD
    • Reell: 5NA + 2031

📌 Was ändert sich ab 2025 (für 2026)?

  • Abschreibungen im LMNP zählen nicht mehr für Veräußerungsgewinn
  • Pauschale bei nicht klassifiziert: 30 % (max. 15.000 €)

😇 Keine Einnahmen in 2024? Dann keine Steuerpflicht. Bis nächstes Jahr! 😉

🌍 Auch ohne Wohnsitz in Frankreich: Airbnb-Einnahmen in Frankreich müssen deklariert werden.

📌 Zusammenfassung:
✅ Airbnb-Einnahmen aus 2024 müssen 2025 gemeldet werden
📄 Formular: 2042-C-PRO (Felder 5ND oder 5NA)
💸 Pauschale: 50 % / 71 % je nach Klassifizierung
🔄 Ab 2025: max. 30 % bei nicht klassifizierten Unterkünften!

Share this page :

Facebook LinkedIn

🧾 Muss ich meine Airbnb-Einnahmen in Frankreich melden?

Ja. Ob Sie ein paar Tage oder regelmäßig vermietet haben:
Alle Einnahmen aus möblierten Kurzzeitvermietungen (z. B. über Airbnb, Booking, Abritel…) sind in Frankreich steuerpflichtig.

In 2025 müssen Sie Ihre Einkünfte aus 2024 in der Einkommensteuererklärung mit dem Formular 2042-C-PRO melden.

📊 Welcher Steuerstatus gilt für mich?

LMNP – Loueur Meublé Non Professionnel

Wenn Ihre Mieteinnahmen unter 23.000 € liegen oder weniger als 50 % Ihrer Gesamteinkünfte ausmachen.

LMP – Loueur Meublé Professionnel

Wenn Sie über 23.000 € verdienen und dies mehr als 50 % Ihrer gesamten Einkünfte sind.

💡 Welcher Steuerregime ist besser: Micro-BIC oder „régime réel“?

🟠 Micro-BIC (automatisch):

  • Einfaches Verfahren

  • Pauschaler Steuerfreibetrag:

    • 50 % für nicht klassifizierte Unterkünfte

    • 71 % für klassifizierte „meublé de tourisme“

  • Obergrenze: 77.700 € Einnahmen

🔵 Régime réel:

  • Komplexer, aber abzugsfähige Ausgaben möglich (Zinsen, Reinigung, Verwaltung, Instandhaltung…)

  • Besonders vorteilhaft bei hohen Betriebskosten

👉 CityCosy hilft Ihnen, das passende Steuerregime zu wählen und die Erklärung richtig auszufüllen.

📅 Was ändert sich ab 2025 (für die Erklärung 2026)?

Die französische Steuerreform bringt neue Regeln für 2025:

  • Der Freibetrag für nicht klassifizierte Unterkünfte sinkt auf 30 %, gedeckelt auf 15.000 €

  • Abschreibungen im LMNP-Status zählen nicht mehr zur Minderung der Verkaufsgewinnsteuer

  • Fazit: Eine Klassifizierung Ihrer Unterkunft wird noch wichtiger.

🎯 Lassen Sie sich von CityCosy-Strasbourg beim Klassifizierungsverfahren und der Steueroptimierung begleiten.

✅ Warum CityCosy für Ihre Airbnb-Vermietung?

CityCosy ist Ihr Partner in Strasbourg für professionelle Kurzzeitvermietung:

  • 🏡 Klassifizierung als „meublé de tourisme“

  • 🧾 Unterstützung bei Steuerformularen (LMNP/LMP)

  • 📈 Maximierung Ihres Nachsteuergewinns

  • 🧘 Kein Papierkram für Sie – wir kümmern uns darum!

🔗 Mehr erfahren:

Voici un titre optimisé pour le SEO en allemand, à utiliser pour la balise title de votre logo : "CityCosy Straßburg | Professionelle Ferienwohnungsverwaltung & Vermietungsservice | Seit 2018

Kontakt

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen.

❓ FAQ – Airbnb-Steuern in Frankreich (2025)

Muss ich Airbnb-Einnahmen auch bei wenigen Tagen melden?

Ja. Alle Einnahmen, die Sie 2024 über Airbnb, Booking oder Abritel erzielt haben, müssen 2025 in Frankreich versteuert werden – auch bei nur wenigen Nächten.

Welches Formular verwende ich für die Steuererklärung?

Verwenden Sie das Formular 2042-C-PRO. Die Einnahmen zählen zu den gewerblichen Einkünften (BIC). Je nach Regime nutzen Sie Feld 5ND (Micro-BIC) oder 5NA (Reelles Regime).

Wie hoch ist der Pauschalabzug bei der Micro-BIC-Regelung?

Für 2024 gilt ein Steuerfreibetrag von 50 % bei nicht klassifizierten Unterkünften und 71 % bei offiziell klassifizierten „meublé de tourisme“-Objekten. Die Obergrenze liegt bei 77.700 €.

Was ist das „régime réel“ und wann ist es sinnvoll?

Beim reellen Regime können Sie alle tatsächlichen Ausgaben absetzen: Zinsen, Reinigung, Verwaltung, Renovierung, Abschreibung etc. Es lohnt sich vor allem bei hohen Betriebskosten.

Muss ich Sozialabgaben auf Airbnb-Einnahmen zahlen?

Ja, wenn Sie als LMP (professioneller Vermieter) gelten oder Ihre Einnahmen über 23.000 € liegen und mehr als 50 % Ihres Einkommens ausmachen. Ansonsten gelten pauschale Sozialabgaben (17,2 %) im LMNP-Regime.

Was ändert sich für die Einnahmen 2025 (erklärt 2026)?

Ab 2026 beträgt der Pauschalabzug für nicht klassifizierte Unterkünfte nur noch 30 % (max. 15.000 €). Außerdem wird die Abschreibung beim LMNP nicht mehr von der Veräußerungsgewinnsteuer abgezogen.

Wie kann CityCosy mir bei der Steuer helfen?

CityCosy begleitet Sie bei der Klassifizierung als „meublé de tourisme“, der Wahl des richtigen Regimes (Micro-BIC oder réel), und übernimmt auf Wunsch auch die komplette Steueroptimierung Ihrer Kurzzeitvermietung in Frankreich.

Share this page :

Facebook LinkedIn
©2025 CityCosy-Strasbourg Alle Rechte vorbehalten - Powered byLodgify