1️⃣ Haben Sie 2024 Einnahmen über Airbnb oder Booking erzielt?
2️⃣ Waren Sie 2024 in Frankreich steuerlich ansässig?
3️⃣ Wie hoch waren Ihre Einnahmen aus der Vermietung?
✅ Sie sind LMNP (nicht-gewerblicher Vermieter)
📊 Ihre Airbnb-Einnahmen liegen über 23.000 €
Stellen diese auch mehr als 50 % Ihres Gesamteinkommens dar?
🔍 Wahl der Steuerregelung:
💼 Sie sind LMP (gewerblicher Vermieter)
📄 Micro-BIC-Erklärung:
📄 Reelles Regime:
😇 Keine Einnahmen in 2024? Dann keine Steuerpflicht. Bis nächstes Jahr! 😉
🌍 Auch ohne Wohnsitz in Frankreich: Airbnb-Einnahmen in Frankreich müssen deklariert werden.
Ja. Ob Sie ein paar Tage oder regelmäßig vermietet haben:
Alle Einnahmen aus möblierten Kurzzeitvermietungen (z. B. über Airbnb, Booking, Abritel…) sind in Frankreich steuerpflichtig.
In 2025 müssen Sie Ihre Einkünfte aus 2024 in der Einkommensteuererklärung mit dem Formular 2042-C-PRO melden.
Wenn Ihre Mieteinnahmen unter 23.000 € liegen oder weniger als 50 % Ihrer Gesamteinkünfte ausmachen.
Wenn Sie über 23.000 € verdienen und dies mehr als 50 % Ihrer gesamten Einkünfte sind.
Einfaches Verfahren
Pauschaler Steuerfreibetrag:
50 % für nicht klassifizierte Unterkünfte
71 % für klassifizierte „meublé de tourisme“
Obergrenze: 77.700 € Einnahmen
Komplexer, aber abzugsfähige Ausgaben möglich (Zinsen, Reinigung, Verwaltung, Instandhaltung…)
Besonders vorteilhaft bei hohen Betriebskosten
👉 CityCosy hilft Ihnen, das passende Steuerregime zu wählen und die Erklärung richtig auszufüllen.
Die französische Steuerreform bringt neue Regeln für 2025:
Der Freibetrag für nicht klassifizierte Unterkünfte sinkt auf 30 %, gedeckelt auf 15.000 €
Abschreibungen im LMNP-Status zählen nicht mehr zur Minderung der Verkaufsgewinnsteuer
Fazit: Eine Klassifizierung Ihrer Unterkunft wird noch wichtiger.
🎯 Lassen Sie sich von CityCosy-Strasbourg beim Klassifizierungsverfahren und der Steueroptimierung begleiten.
CityCosy ist Ihr Partner in Strasbourg für professionelle Kurzzeitvermietung:
🏡 Klassifizierung als „meublé de tourisme“
🧾 Unterstützung bei Steuerformularen (LMNP/LMP)
📈 Maximierung Ihres Nachsteuergewinns
🧘 Kein Papierkram für Sie – wir kümmern uns darum!
Ja. Alle Einnahmen, die Sie 2024 über Airbnb, Booking oder Abritel erzielt haben, müssen 2025 in Frankreich versteuert werden – auch bei nur wenigen Nächten.
Verwenden Sie das Formular 2042-C-PRO. Die Einnahmen zählen zu den gewerblichen Einkünften (BIC). Je nach Regime nutzen Sie Feld 5ND (Micro-BIC) oder 5NA (Reelles Regime).
Für 2024 gilt ein Steuerfreibetrag von 50 % bei nicht klassifizierten Unterkünften und 71 % bei offiziell klassifizierten „meublé de tourisme“-Objekten. Die Obergrenze liegt bei 77.700 €.
Beim reellen Regime können Sie alle tatsächlichen Ausgaben absetzen: Zinsen, Reinigung, Verwaltung, Renovierung, Abschreibung etc. Es lohnt sich vor allem bei hohen Betriebskosten.
Ja, wenn Sie als LMP (professioneller Vermieter) gelten oder Ihre Einnahmen über 23.000 € liegen und mehr als 50 % Ihres Einkommens ausmachen. Ansonsten gelten pauschale Sozialabgaben (17,2 %) im LMNP-Regime.
Ab 2026 beträgt der Pauschalabzug für nicht klassifizierte Unterkünfte nur noch 30 % (max. 15.000 €). Außerdem wird die Abschreibung beim LMNP nicht mehr von der Veräußerungsgewinnsteuer abgezogen.
CityCosy begleitet Sie bei der Klassifizierung als „meublé de tourisme“, der Wahl des richtigen Regimes (Micro-BIC oder réel), und übernimmt auf Wunsch auch die komplette Steueroptimierung Ihrer Kurzzeitvermietung in Frankreich.